Der Weg zum Rechtsanwalt ist für manche Klienten nicht immer leicht. Oft besteht eine gewisse Scheu, vor einem fremden Menschen seine privaten Probleme, besonders aus dem Familienbereich, auszubreiten.

Mein oberstes Gebot ist daher absolute Verschwiegenheit. Dinge, die Sie mir erzählen, dringen nur dann nach außen, wenn Sie zustimmen, zB bei Verhandlungen im Wege des Parteivorbringens. Schriftsätze und Korrespondenz mit der Gegenseite fertige ich daher erst nach Freigabe durch die Klienten ab.

Ebenso ist es für mich selbstverständlich, Sie so zu beraten, dass Sie wissen, wovon ich rede – Juristendeutsch, Fachchinesisch und sonstige, für Laien unverständliche „Fremdsprachen“ müssen Sie bei mir nicht fürchten!

Ich biete Beratung und Vertretung zB

  • im Familienrecht (zB Eheverträge, Ehescheidungen, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Obsorgeverfahren, Kontaktrecht/Besuchsrecht)
  • bei Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen (zB Verkehrsunfälle)
  • im allgemeinen Zivilrecht (zB Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kaufverträgen, Gewährleistung, Besitzstörungsklagen)
  • bei Bestandsachen (Miete, Pacht)
  • bei Kauf und Verkauf von Liegenschaften und Wohnungseigentum
  • bei Gestaltung und Prüfung von Verträgen aller Art
  • im Arbeitsrecht
  • im Erbrecht (Testamentserrichtungen ua)