Niemand ist gefeit davor, beim Autofahren unliebsame Bekanntschaft mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu machen – Verkehrsunfälle sind an der Tagesordnung und können jederzeit passieren. 

Besonders ärgerlich wird es, wenn Sie schuldlos sind und vielleicht sogar verletzt wurden, der Unfallgegner aber sein Verschulden am Verkehrsunfall bestreitet. Dann kommen Sie zu mir! Im ersten Schritt mache ich Ihre berechtigten Schadenersatzansprüche (Sachschaden, Schmerzengeld ua) außergerichtlich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Lehnt auch diese die Haftung ab, bleibt nur die gerichtliche Geltendmachung und führe ich für Sie den Schadenersatzprozess.
Und noch eine gute Nachricht habe ich für Sie – wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und Ihre Versicherung die Deckung für die Betreibung Ihrer Ansprüche aus dem Verkehrsunfall zusagt, haben Sie keinerlei Kostenrisiko, die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Versicherung! Bequemer geht es nicht mehr!