Sie wollen ein Einfamilienhaus kaufen oder verkaufen? Sie planen, Ihrem Kind schon zu Lebzeiten Ihre Eigentumswohnung zu schenken, möchten aber gerne noch in dieser wohnen bleiben? Kommen Sie zu mir, ich berate Sie gerne!
Egal ob Kaufverträge oder Schenkungsverträge über Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder sonstige Immobilien, mit oder ohne Vereinbarung von Dienstbarkeiten, wie Belastungs- und Veräußerungsverbote, Wohnungsgebrauchsrechte uam, oder Pflichtteilsverzichtserklärungen – ich errichtete für Sie den jeweiligen Vertrag, organisiere den Termin für die Unterfertigung beim Notar und beantrage die Durchführung im Grundbuch. Erforderlichenfalls, wie üblicherweise bei Kaufverträgen, erfolgt die Abwicklung selbstverständlich über das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich und sorge ich erforderlichenfalls auch für die Lastenfreistellung der zu übertragenden Liegenschaft oder die Einverleibung eines Pfandrechts für Ihre finanzierende Bank.
Selbstverständlich übernehme ich auch die Selbstberechnung der mit der Liegenschaftsübertragung verbundenen Steuern und Gebühren (Grunderwerbsteuer, Immobilienertragssteuer und gerichtliche Eintragungsgebühr) und die Abfuhr an das zuständige Finanzamt. Sie sehen, bei mir werden Sie umfassend und bestmöglich betreut!