Durch meine langjährige Praxiserfahrung in der Rechtsabteilung eines großen Unternehmens (Sektorenauftraggeber) kenne ich die Anforderungen, die Unternehmen an Rechtsanwälte stellen, aus erster Hand. Die Arbeit in Projektteams, in denen regelmäßig auch Techniker und Kaufleute vertreten waren, half mir, einerseits auch „deren Sprache“ zu lernen und andererseits, „über der Tellerrand zu blicken“. Bei mir bekommen Sie daher grundsätzlich praktische Lösungsvorschläge für Ihr Rechtsproblem und keine rechtswissenschaftlichen Abhandlungen, es sei denn, Sie benötigen ein Rechtsgutachten. Sollten Sie keine eigenen Juristen beschäftigen oder wenn Ihre Rechtsabteilung überlastet ist, stehe ich jederzeit als „ausgegliederte Rechtsabteilung“ zur Verfügung – so bezahlen Sie für Ihre Rechtsberatung nur dann, wenn Sie diese tatsächlich brauchen.

Ich biete Beratung und Vertretung zB

  • im Datenschutzrecht (zB Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Betroffenen, Auftraggeber und Dienstleister gemäß dem DSG 2000, DVR-Meldungen, Genehmigungsverfahren für Datenübermittlungen nach Drittstaaten)
  • im Telekom- und IT-Recht (zB Erstellung und Prüfung von Verträgen und AGB, wie zB Dienstleisterverträge, Softwareentwicklungsverträge, Lizenzverträge, E-Commerce, TKG)
  • im Vergaberecht (zB Beratung von Bietern und Auftraggebern während des Vergabeverfahrens, Vertretung in Nachprüfungsverfahren)
  • bei Liegenschaftstransaktionen
  • bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen aller Art
  • bei der Erstellung und Prüfung von AGB unter Berücksichtigung des KSchG
  • bei der Durchsetzung und Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen (zB Schadenersatz, Gewährleistung)
  • bei Forderungsbetreibung/Mahnwesen
  • im Gesellschafts- und Gewerberecht (zB Gesellschaftsgründungen, Gründung von Zweigniederlassungen, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen uä, Firmenbucheingaben, Gewerbeanmeldungen, Bestellung und Abberufung gewerberechtlicher Geschäftsführer)
  • im Energierecht
  • im Arbeitsrecht