Auftragsbedingungen und Honorar

Das Erstgespräch ist kostenlos! In diesem kläre ich mit meinen Klienten den Beratungsbedarf. Auf Basis dessen wird der konkrete Auftrag formuliert und eine auf die individuellen Bedürfnisse des Falles und des Klienten bezogene Honorarvereinbarung getroffen. Grundlage für den Auftragsvertrag sind die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte.

Dabei wird in der Regel ein Stundensatz vereinbart, wobei ich die Klienten in der Folge laufend über das Ausmaß der Leistungserbringung informiere. Zudem kann ein Deckelbetrag festgelegt werden, auf dessen Erreichen ich gesondert hinweise. Eine größtmögliche Transparenz der Verrechnung ist mir ein wichtiges Anliegen, damit meine Klienten genau wissen, welche Leistungen sie für ihr Geld erhalten.

Bei bestimmten, vom Umfang her absehbaren Leistungen, wie zB Liegenschaftstransaktionen oder Gesellschaftsgründungen, besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Wird nichts anderes vereinbart, gelten für die Honorarvergütung das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Autonomen Honorarkriterien.

Barauslagen werden nach Aufwand weiterverrechnet.

Zahlungsmodalitäten

 

Um die Kosten transparent und überschaubar zu halten, verrechne ich grundsätzlich monatlich die erbrachten Leistungen.