Neben dem Zivilrecht vertrete ich Sie gerne auch im Bereich des Strafrechts, egal ob Sie Beschuldigter oder Opfer, Privater oder Unternehmer sind. Im Strafverfahren sorge ich

  • als Strafverteidiger dafür, dass Ihre Rechte als Beschuldigter gewahrt bleiben;
  • als Privatbeteiligtenvertreter dafür, dass Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche als Opfer (Schmerzengeld, Schadenersatz oä) geltend machen können.

Je früher Sie sich an mich wenden, desto besser - idealerweise sollte die Strafverteidigung bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren beginnen.