Leider kommt es oft vor, dass auch die größte Liebe einmal endet und eine Ehe am Ende ist, sodass eine Scheidung unausweichlich wird. Egal ob Sie sich im Guten oder Schlechten von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen, ich unterstütze Sie gerne bei einvernehmlichen oder auch strittigen Ehescheidungen. Je früher Sie zu mir kommen, desto besser kann ich Sie beraten.

Soweit wie möglich versuche ich natürlich, die für Sie seelisch und vor allem wirtschaftlich günstigere Form einer einvernehmlichen Scheidung zu erlangen. Dabei übernehme ich für Sie gerne das Ausverhandeln der Scheidungsvereinbarung mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin, stelle den Antrag bei Gericht und begleitete Sie selbstverständlich auch zum gerichtlichen Scheidungstermin. Sollte Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin nicht anwaltlich vertreten sein, biete ich regelmäßig auch Besprechungstermine zu Dritt an, um gemeinsam die für Sie beste Lösung zu finden. Erfahrungsgemäß führt dies weit schneller zum Erfolg, als langer Schriftverkehr. Für dieses „Gesamtpaket“ vereinbare ich regelmäßig ein Pauschalhonorar.


Sollte eine einvernehmliche Scheidung trotz allem nicht möglich sein, vertrete ich Sie selbstverständlich auch gerne im strittigen Scheidungsverfahren, egal ob auf Klags- oder Beklagtenseite, wobei selbstverständlich auch noch während des Prozesses jederzeit die Möglichkeit besteht, das Verfahren einvernehmlich zu beenden. Vor allem wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sollte ein Rechtsstreit mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin möglichst schnell beendet werden, die Leidtragenden solcher Streitigkeiten sind bekanntlich in erster Linie immer die Kinder.